Diskretion
Das Fürstentum Liechtenstein garantiert Diskretion. Das Versicherungs- und Bankgeheimnis gewährleistet den uneingeschränkten Schutz der Privatsphäre des Versicherungsnehmers. Ausserordentlich strenge Sicherheitsvorkehrungen sowie zahlreiche gesetzliche Verfügungen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität unterstützen die Wahrung der gebotenen Diskretion. Eine entscheidende Rolle spielen hierbei das Sorgfaltspflichtgesetz und die Sorgfaltspflichtverordnung. Durch die kontinuierliche Novellierung und Stärkung der Gesetze gewährleistet das Fürstentum Liechtenstein, dass diese immer zeitgemäss sind und den neusten Ereignissen und Veränderungen Rechnung tragen.
Sicherheit
Lebensversicherungen unterstehen den Gläubigerschutzregelungen des liechtensteinischen Versicherungsgesetzes. Im Falle eines Konkurses sind die von Ihnen benannten Begünstigten vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, wenn die Bezeichnung der Gläubiger unwiderruflich ist (im Falle von Nachkommen, Ehe- oder Lebenspartner reicht sogar eine widerrufliche Bezeichnung aus).
Steuerlich interessantes Umfeld
Nach den in Liechtenstein geltenden Gesetzen sind alle Leistungen, die aus Versicherungsverträgen an Versicherungsnehmer oder Begünstigte gezahlt werden, steuerfrei. Allerdings können im jeweiligen Steuersitzland Steuern anfallen. Für sämtliche Erklärungen, die in Verbindung mit Steuern erforderlich sind, tragen die Versicherungsnehmer und die Begünstigten selbst die Verantwortung.